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Werden die Kosten für die genetische Diagnostik von den Krankenkassen übernommen?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nach Veranlassung durch
einen Facharzt (für Neurologie, Allgemeinmedizin oder Humangenetik) und auf Basis einer
Laboranforderung („Muster 10“).

Bei der Privaten Krankenversicherung (PKV) hängt die Kostenübernahme (oder deren Umfang) vom individuellen Tarif ab. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der PKV und die Einreichung des Kostenvoranschlages des genetischen Labors sind ratsam, um die medizinische und rechtliche Grundlage der Kostenübernahme zu klären.