Was bedeutet »invasive Beatmungstherapie« bei der ALS?
Die Beatmung nach einem Luftröhrenschnitt (Tracheotomie) und Nutzung einer Trachealkanüle (Kunststoffschlauch, der im Tracheostoma liegt) und Nutzung eines Beatmungsgerätes wird als invasive Beatmung bezeichnet. Der Begriff »invasiv« steht für die Notwendigkeit eines Luftröhrenschnittes und die damit verbundene Öffnung der Haut mit Freilegung der Luftröhre unterhalb des Kehlkopfes. Durch eine chirurgische Prozedur wird eine Öffnung (Stoma) innerhalb der Luftröhre (Trachea) angelegt (genannt: Tracheostoma). In das Tracheostoma wird die Trachealkanüle eingelegt und über ein Schlauchsystem mit einem Beatmungsgerät verbunden, das die zum Atmen notwendige Luft in die Lunge transportiert. Am Beatmungsgerät können die erforderlichen Beatmungsdrücke (Überdruck) und Luftmenge (Atemvolumen) reguliert werden.
Durch eine invasive Beatmung kann die Atemfunktion des Körpers vollständig ersetzt werden. Auch bei einem kompletten Kraftverlust der Atemmuskulatur kann über die invasive Beatmungstherapie eine ausreichende Versorgung des Körpers mit der Atemluft hergestellt werden. Der vom Beatmungsgerät hergestellte Überdruck »ersetzt« die Atemarbeit des Körpers, sodass diese Beatmungstherapie zuweilen auch als »künstliche Beatmung« benannt wird. Durch die Möglichkeit der invasiven Beatmung, die mechanische Atemfunktion des Körpers zu übernehmen, ist diese Behandlung als Organersatztherapie einzuordnen. Dabei wird die Organfunktion der Lunge (zumindest in der mechanischen Komponente) vom Beatmungsgerät ersetzt.
Die invasive Beatmungstherapie gilt als eine lebensverlängernde Maßnahme, da sie zu einer Verlängerung des Lebens über den eigentlichen Krankheitsverlauf bewirken kann.



