Inhaltsverzeichnis

  1. Konzeptbeschreibung
    1.1. Grundsätze
  • a) bei Erkrankungen mit besonderen Bedingungen:
    • schwerwiegende Erkrankung
    • komplexe chronische Erkrankung
    • seltene Erkrankung
  • b) bei einer Versorgung mit besonderen Bedingungen:
    • hohe organisatorische Aufwendungen in der Versorgung für Patienten und medizinische
      Partner
    • hoher Spezialisierungsbedarf zur Sicherung der Versorgungsqualität
    • hoher Abstimmungsbedarf verschiedener medizinischer Partner und Versorger
    • hoher Bedarf der Versorgungsforschung

  • Amyotrophe Lateralsklerose (ALS)
  • Spinale Muskelatrophie (SMA)
  • Spastische Spinalparalyse (SSP)
  • Parkinson-Syndrom (schwerer oder besonderer Verlauf)
  • Multiple Sklerose (schwerer oder besonderer Verlauf)
  • Defektsyndrom nach Schlaganfall (schwerer oder besonderer Verlauf)
  • Defektsyndrom nach Schädel-Hirn-Trauma (schwerer oder besonderer Verlauf)
  • dementielles Syndrom (schwerer oder besonderer Verlauf)
  • Tetraparese
  • Hemiparese
  • Spastik-Syndrom
  • Kachexie-Syndrom
  • Dysphagie-Syndrom

Abb. 2. Ablauf der Heilmittelversorgung: Die Versorgung mit Heilmitteln folgt einem strukturierten Prozess, der in den folgenden Teilschritten realisiert wird. 1) Der Arzt stellt die Indikation für die Heilmittelversorgung und erstellt die Verordnung; 2) Der Patient beauftragt den Koordinator zur Unterstützung bei der Heilmittelversorgung (Versorgungsanfrage) und übersendet die Heilmittelverordnung an den Koordinator; 3) Der Koordinator erhält die Heilmittelverordnung; 4) Der Koordinator identifiziert einen geeigneten Therapeuten und stellt eine Versorgungsanfrage; 5) Der Therapeut nimmt die Versorgungsanfrage an; 6) Der Koordinator schlägt dem Patienten einen Therapeuten vor; der Patient bestätigt den vorgeschlagenen Therapeuten; 7) Der Therapeut erhält den Versorgungsauftrag; 8) Der Therapeut erhält die Verordnung; 9) Der Therapeut behandelt den Patienten; 10) Der Patient benötigt nach Abschluss der Therapie eine Weiterbehandlung und eine dafür erforderliche Verordnung; er beauftragt den Therapeuten zur Formulierung eines Verordnungsvorschlages; 11) Der Therapeut übersendet einen Verordnungsvorschlag zur Weiterbehandlung; 12) Der Koordinator stellt die Verordnungsanfrage an den Arzt; 13) Der Arzt prüft den Verordnungsvorschlag, stellt die Indikation für eine fortgesetzte (oder veränderte) Heilmittelversorgung, erstellt und versendet die Heilmittelverordnung; 14) Der Koordinator erhält und versendet die Verordnung; 15) Der Therapeut übernimmt die Weiterbehandlung des Patienten.

  • Beratung zu Arzneimitteln
  • Herstellung von Rezepturen
  • Zusammenarbeit mit Versorgungspartnern anderer Gesundheitsberufe
  • Dysphagie (Schluckstörung)
  • Sialorrhoe (unkontrollierter Speichelfluss)
  • Perkutane Endoskopische Gastrostomie (künstliche Ernährung per Sonde)
  • Einschränkung oder Verlust der Sprachproduktion des Patienten in der Beratung
  • Verlust von Telefonie und notwendige Nutzung digitaler Medien in der Beratung und im weiteren Kommunikationsprozess
  • Locked-In-Syndrom (Verlust von Mobilität und Kommunikation bei erhaltenen intellektuellen Funktionen)
  • Anticholinergika zur Behandlung von Sialorrhoe
  • Cannabis-haltige Medikamente zur Behandlung von Crampi, Spastik und Faszikulationen
  • 4-Aminopyridin-haltige Spasmolytika zur Behandlung von Spastik
  • Dextromethorphan-haltige Medikamente zur Behandlung der motorischen Disinhibition
  • Versorger von PEG-Sonden: Die Arzneimittelgabe über eine PEG-Sonde ist eine interdis ziplinäre Aufgabe und erfordert spezielles Fachwissen aller Beteiligten, denn es sind medi zinische, pflegerische und pharmazeutische Aspekte zu berücksichtigen. Optimal sind eine patientenindividuelle Datenerfassung, eine Beurteilung der PEG-Eignung der Arzneimittel durch den Apotheker sowie eine Endkontrolle und Verordnung durch den Arzt. Durch eine gezielte Beratung von Pflege- und Ernährungsversorgern durch den Apotheker werden ein fachgerechter Umgang mit PEG-Sonden und die Arzneimittelsicherheit gewährleistet. Die schadhafte Verlegung von Sonden durch Arzneimittel kann verhindert werden.
  • Heilmittelversorger: Die Information über speichelfluss-modifizierte Arzneimittel ist für den logopädischen Behandlungserfolg von Bedeutung. Zugleich gehen Informationen von Logopäden über eine Sialorrhoe in die Beratung des Apothekers zur sachgemäßen Anwendung von oralen Arzneimitteln ein. Für Physio- und Ergotherapeuten ist die Kenntnis über sedierende, psychotrope oder spasmolytische Medikamente für die Therapieplanung und die Sicherung des therapeutischen Behandlungserfolges von Relevanz. Umgekehrt können Informationen durch Physio- und Ergotherapeuten für die Beratung des Apothekers zu Wirkungen (z.B. Verbesserung von Gangstörung durch spasmolytische Medikamente) und Risiken (z.B. Sturzrisiko durch spasmolytische Medikamente) bedeutsam sein.
  • Hilfsmittelversorger: Für Versorger von Mobilitäts-, Transfer und Kommunikationshilfsmittelist die Kenntnis über sedierende, psychotrope oder spasmolytische Medikamente für die Erprobung und Eignung von Hilfsmitteln sowie die Vermeidung von Fehlversorgung relevant.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Patienten (AGB)
  • Datenschutzerklärung für das Versorgungsmanagement und die Versorgungsforschungdurch die Ambulanzpartner Soziotechnologie APST GmbH sowie die Nutzung des Ambulanzpartner Versorgungsportals
  • Einwilligungserklärung zur Teilnahme am Versorgungsmanagement und an der Versorgungsforschung durch die Ambulanzpartner Soziotechnologie APST GmbH und zur Nutzung des Ambulanzpartner Versorgungsportals
  • Erklärung zur freien Apothekenwahl (falls Medikamentenversorgung gewünscht)
  • Lieferauftrag für Apotheken (falls zutreffend)
  • Schweigepflichtentbindung für Apotheken (falls zutreffend)
  • Empfang von Versorgungsanfragen per E-Mail und Fax sowie postalisch oder online
  • Digitale Erfassung der Versorgungsanfrage
  • Telefonische Kontaktaufnahme mit dem Patienten, Angehörigen oder gesetzlichen Vertreter zur Bestätigung und Konkretisierung der Versorgungsanfrage
  • Identifizierung eines geeigneten Versorgers im Auftrag des Patienten
  • Versorgungsanfrage an einen geeigneten Versorger im Auftrag des Patienten
  • Bereitstellung eines Telefonservice für Patienten, medizinische Partner und Versorgungspartner
  • Kontrolle und Erinnerungsservice unbearbeiteter Versorgungsanfragen gegenüber Versorgungspartnern

3.2. Datenmanagement
Das Datenmanagement ist eine Dienstleistung, die von Koordinatoren und Datenmanagern erbracht wird. Es beinhaltet das Einholen medizinischer Informationen und Versorgungsdaten sowie deren Digitalisierung und Bereitstellung gegenüber den Patienten und Versorgungspartnern sowie medizinischen Partnern. Das Datenmanagement umfasst die folgenden Leistungen:

  • Telefonische Kontaktaufnahme mit Patienten, Angehörigen oder gesetzlichen Vertreternzur Erhebung von Stammdaten, medizinischer Daten und Versorgungsdaten
  • Digitalisierung von Stammdaten, medizinischer Daten und Versorgungsdaten in der Elektronischen Versorgungsakte des APVP
  • Auslesen von Arztbriefen und anderen medizinischen Dokumenten zur Erfassung und Digitalisierung von Diagnose-Daten gemäß ICD-10
  • Auslesen von Arztbriefen und anderen medizinischen Dokumenten zur Erfassung und Digitalisierung von Versorgungsdaten

3.3. Dokumentenmanagement
Das Dokumentenmanagement ist eine Dienstleistung, die von Koordinatoren und Datenmanagern erbracht wird. Es beinhaltet den Empfang, Erfassung, Archivierung und Bereitstellung von medizinischen Dokumenten. Das Dokumentenmanagement umfasst die folgenden Leistungen:

  • Abholung und Postversand von Print-Dokumenten (z.B. Arztbriefe, Therapieberichte, Medikationspläne, Versorgungsanfragen, Erprobungsprotokolle)
  • Scannen, Indexieren, Hochladen und Versionieren von Dokumenten (z.B. Arztbriefe, Therapieberichte, Medikationspläne, Versorgungsanfragen, Erprobungsprotokolle)
  • Erstellen, Umlauf und Versionierung von Dokumentvorlagen (z.B. Medikationspläne, Versorgungsanfragen, Formulare)

3.4. Beschwerdemanagement
Das Beschwerdemanagement ist eine Dienstleistung, die von Koordinatoren im Auftrag von Patienten und Versorgungspartnern erbracht wird. Über einen Telefon-Service sowie über einen E-Mail- und Posteingang werden Beschwerden von Patienten und medizinischen Partnern entgegengenommen, systematisch erfasst, aufgeklärt, ausgewertet und gegenüber den beteiligten Partnern (Patient, Versorgungspartner und ggf. medizinischer Partner) kommuniziert. Das Beschwerdemanagement umfasst die folgenden Leistungen:

  • Bereitstellung und Auswertung von Beschwerdeformularen sowie die telefonische Beschwerde-Annahme, sofern keine medizinisch-pharmazeutische Fragen betroffen sind
  • Aufarbeitung und Kommunikation von kritisierten Versorgungsprozessen gegenüber Patienten, Ärzten und Versorgern, sofern keine medizinisch-pharmazeutische Fragen betroffen sind

3.5. Patientenbewertungen
Der Patient oder von ihm autorisierte Personen haben zusätzlich die Möglichkeit, Medizinprodukte und medizinische Dienstleistungen zu bewerten. Durch die Mitarbeit des Patienten kann ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung oder durch gezielte Verbesserungsvorschläge eine Optimierung zukünftiger Medizinprodukte, Behandlungen und Versorgungsprozesse erreicht werden. Patientenbewertungen werden durch dafür geschultes Personal erhoben. Das Assessment beinhaltet die Befragung von Patienten im Direktkontakt, per Telefon oder per E-Mail.

Die Patientenbewertung umfasst die folgenden Leistungen:

  • Erstellung von Interview-Dokumenten (Print) und Konfiguration von Interview-Software (online, E-Mail-Versand)
  • Durchführung von Telefonbefragung, Direkt-Befragung, Versendung von online-Assessments
  • Auswertung von Patienten-Assessments
  • Darstellung von Patienten-Assessments auf dem APVP und auf anderen Kommunikati
    onswegen (Newsletter; Print-Medien, Publikationen)

4. Beschreibung des Ambulanzpartner Versorgungsportals (APVP)
Die Internetplattform APVP (https://www.ambulanzpartner.de/) ist die digitale Kommunikations- und Managementplattform, über die sämtliche Dienstleistungen im Versorgungsmanagement dokumentiert und gesteuert werden. Sie ist das Kommunikationsmedium zwischen den professionellen Koordinatoren und Versorgungspartnern, um das Versorgungsmanagement von Hilfs- und Heilmitteln oder der Medikamenten- und Ernährungsversorgung zu bewerkstelligen. Die Nutzung dieser Plattform für Patienten und medizinische Partner ist nicht erforderlich; sie ist optional und fakultativ. Patienten können die Dienstleistungen des Versorgungsmanagements in Anspruch nehmen, ohne selbst die APVP-Software oder eine andere Computeranwendung zu nutzen. Demzufolge ist seitens der Patienten die Teilnahme am AP-Konzept auch ohne technische Kenntnisse und ohne Zugang zum Internet möglich. Patienten und medizinischen Partnern wird wahlweise die Möglichkeit gegeben, einen eigenen Zugang zum Internetportal APVP zu erhalten. Mit diesem Zugang erhalten die Patienten und medizinischen Partner die Option, die Organisations- und Kommunikationsprozesse zwischen den Koordinatoren und Versorgungspartnern einzusehen. Auf dem APVP werden patienten- und versorgungsbezogene Daten erfasst, die in 4.2 dargestellt werden. Für den Zugriff auf personenbezogene Daten wurden spezifische Zugriffsberechtigungen definiert, die in 4.1 beschrieben werden.

4.1. Nutzerrollen und Berechtigungen
Ein zentrales Merkmal des Datenschutzes ist die Begrenzung von Zugriffsrechten auf diejenigen Daten, die für die Nutzerrolle erforderlich sind. So kann nicht jeder Nutzer des AP-Portals alle dort gespeicherten Daten einsehen. Die Begrenzung des Datenzugriffs wurde für die folgenden Nutzergruppen spezifiziert.

4.1.2. Medizinische Partner und Versorgungspartner

  • Sämtliche Daten im Portal derjenigen Patienten, für die ein Behandlungs- oder Versorgungsauftrag besteht (keine Datenverfügbarkeit von Patienten, für die kein Handlungsauftrag besteht)

4.1.3. Koordinatoren-Rolle

  • Sämtliche Daten im Portal derjenigen Patienten, für die ein Koordinierungsauftrag besteht (keine Datenverfügbarkeit von Patienten, für die kein Koordinierungsauftrag besteht)

4.1.4. Netzwerk-Manager, Datenmanager und Administratorenrolle

  • Vollständiger Datensatz aller patienten- und versorgungsbezogener Daten
  • Vollständiger Datensatz aller medizinischer Partner und Versorgungspartner
  • Vollständige Daten von Patientenbewertungen (Umfrageverwaltung) und Teilnehmergruppen (Teilnehmerverwaltung)

4.2. Bereitgestellte Daten

Umfangreiche patienten- und versorgungsbezogene Daten werden auf Basis der detailierten Einwilligung des Patienten auf dem AP-Internetportal in einer systematischen Menüführung durch Freitext oder Auswahllisten erfasst und gespeichert. Die Datenfelder sind als Eingabeoptionen zu verstehen, die nicht bei jedem Patienten und jedem Versorgungsprozess erfasst werden.

DatenkategorieDatenfelder
Kontaktdaten* Hauptadresse
* Nebenadressen
* Telefonnummern des Patienten (Listen)
* Telefonnummern von Angehörigen und anderen autorisierten Personen (Listen)
* Wohnraumart (Haus, Wohnung; Miete, Eigentum)
* Wohnfläche mit Anzahl der Zimmer
* Anzahl der Stufen bei vorhandener Treppe
* Etagen
* Vorhandensein eines Fahrstuhls
Barrierefreiheit
Soziales ProfilFamilienstand
Anzahl der Kinder
Wohn- oder Pflegeort (Auswahlmenü)
Beruf
zuletzt ausgeführte Tätigkeit
Pflegestufe
Leistungen der Pflegeversicherung
Patientenverfügung
Gesetzliche Betreuung
Generalvollmacht
KostenträgerVersicherungsnummer
Zuzahlungsbefreiung
Name der Krankenversicherung (Auswahlmenü)
Zuständige Filiale der Krankenversicherung
Postadresse der Krankenversicherung
Datum des Einlesens der Versicherungskarte
Medizinisches ProfilHauptdiagnose gem. ICD-10 (Auswahlmenü)
Nebendiagnosen gem. ICD-10 (Auswahlmenü)
Beatmungsversorgung (Auswahlmenü)
Ernährungsversorgung (Auswahlmenü)
Kontaktdaten und Anbieterprofil der medizinischen
Ambulanzen, Praxen und Kliniken, Pflegeteams,
Sozialstationen, Pflegeberatungen und sonstigenmedizinischen Einrichtungen, die bei der Versorgung des Patienten beteiligt sind
Kontaktdaten und Anbieterprofil der Heil- und Hilfsmit telversorger und Apotheken
Dokumente (Scans von Print-Dokumenten)Arztbriefe
Einwilligungserklärungen
Versorgungsanfragen
Versorgungserprobungsberichte
Medikationspläne
Therapieberichte
Überleitungsbögen
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Sonstige Dokumente
HeilmittelversorgungLaufende Heilmittelprozesse (Übersicht)
Abgeschlossene Heilmittelprozesse (Übersicht)
Ticketnummer des Heilmittels; Datum der Versor
gungsanfrage
Verordnung außerhalb des Regelfalls; Therapiebe
reich (Auswahlmenü)
Indikationsschlüssel (Auswahlmenü)
Art des Heilmittels (Auswahlmenü)
Verordnungsmenge (Einheiten)
Frequenzempfehlung (Auswahlmenü)
Therapiedauer in Minuten
Notwendigkeit von Behandlung im Hausbesuch
Therapiebericht
Leitsymptomatik für die Heilmittelversorgung
Therapieziele für die Heilmittelversorgung
Ausstellungsdatum
Datum des geplanten Behandlungsbeginns
Verordner des Heilmittels
Kontaktdaten des Verordners
Versorgungspartner des Heilmittels
Kontaktdaten des Versorgungspartners
Datum und Inhalt des Heilmittelbedarfs
Datum und Inhalt der Verordnungsanforderung des Versorgungspartners
Datum und Inhalt der Verordnungsanforderung an Arzt
Datum der Verordnungserstellung durch Arzt
Datum des Eingangs der Verordnung beim Versor gungspartner
Datum des Behandlungsbeginns
Datum der Behandlungsbeendigung
Anzahl der geleisteten Behandlungseinheiten pro Woche
Datum und Begründung von Stornierung der
Behandlung
HilfsmittelversorgungOffene Hilfsmittelprozesse (Übersicht)
Abgeschlossene Hilfsmittelprozesse (Übersicht)
Produktbeschreibung; Ticketnummer
Person, die den Bedarf definiert hat
Hauptbedarf für Hilfsmittelversorgung; Hilfsmittel
gruppe
Produktbeschreibung des Hilfsmittels
Spezifikation des Hilfsmittels
Hilfsmittelname; Datum der Verordnung
Versorger des Hilfsmittels; Hersteller des Hilfsmittels
Verordner des Hilfsmittels
Kontaktdaten des Verordners
Datum des Versorgungsbedarfes
Datum der Versorgungsanfrage
Datum des Erstkontaktes zwischen Koordinator und
Patient
Datum über Versorgungsanfrage
Datum und Inhalt des Erstkontaktes zwischen Patient
und Versorgungspartner
Datum und Inhalt von Beratung und Erprobung des
Patienten durch den Versorgungspartner
Datum der Rezeptanforderung durch Versorgungs
partner
Rezepttext der Hilfsmittelversorgung, Gruppe,
Produkt, Spezifikation der Hilfsmittelversorgung
Datum der Rezeptanforderung an Arzt
Datum der Rezeptausstellung durch Arzt
Datum des Rezepteingangs beim Versorgungspartner
Datum des Kostenübernahmeantrags des Versor
gungspartners bei der Krankenkasse
Datum der Kostenübernahme
Datum der Ablehnung (falls zutreffend)
Datum der Lieferung (falls zutreffend)
MedikationAbgeschlossene Medikation (Übersicht)
Aktuelle Medikation (Übersicht)
Ticketnummer des Medikamentes
Pharmazentralnummer (PZN) des Medikamentes
(falls zutreffend)
Handelsname des Medikamentes
Inhaltsstoff des Medikamentes
Dosis des Medikamentes
Datum des Medikationsbeginns
Datum des Medikationsendes (falls zutreffend)
Dosierungsschema
Anwendungsgebiet (Indikation des Medikamentes)
Versorgungspartner (Apotheke)
Verordner des Medikamentes
Kontaktdaten des Verordners

5. Prinzip des mehrseitigen Nutzens
Das AP-Konzept beruht auf dem Grundprinzip einer mehrseitigen Plattform („Multi-Sided Platform“). In der Plattformstruktur liefern verschiedene Partner unterschiedlich Beiträge zur Plattform und generieren rollenspezifische Vorteile.

5.1. Nutzen für Patienten Für Patienten und ihre Angehörigen steht die Unterstützung bei der Suche geeigneter Versorger und die Entlastung in den organisatorischen Aufwendungen in der dauerhaften Medikamentenversorgung im Vordergrund. Für Patienten und Angehörige, die am Versorgungsmanagement teilnehmen, entsteht – abhängig von der Nutzung des APVP durch die jeweiligen Versorgungspartner – der folgende Nutzen:

  • Unterstützung bei der Suche spezialisierter und geeigneter Versorger
  • Entlastung durch Ansprechpartner zu allen Versorgungsfragen
  • Entlastung durch organisatorische und administrative Unterstützung in der Beibringung, Versendung und Speicherung von notwendigen Stellungnahmen, Berichten und sonstigen Dokumenten
  • Entlastung durch Ansprechpartner für Beschwerden in der Versorgung (Beschwerdemanagement der Koordinatoren)
  • Stärkung der Autonomie durch Elektronische Versorgungsakte (EVA) einschließlich Medikationsplan auf dem APVP („Empowerment“)
  • Stärkung der Autonomie durch Statusanzeige der Hilfsmittelversorgung („Wo steht das Hilfsmittel im Genehmigungsprozess?“) auf dem APVP („Versorgungstracking“)
  • Stärkung der aktiven Patientenrolle durch Einladung zu Patientenbewertungen von Medikamenten, Hilfs- und Heilmitteln, Medizinprodukten, medizinischen Dienstleistungen und Versorgern

5.2. Nutzen für Medizinische Partner
Für Medizinische Partner, die am Versorgungsmanagement der APST teilnehmen, entsteht der folgende Nutzen:

  • Qualitätsgewinn durch Überleitoption in spezialisierte nicht-ärztliche Versorgung bei komplexen, seltenen und chronischen Erkrankungen (auf Basis eines dokumentierten Patientenwillens)
  • Stärkung eigener Kompetenzen durch Patienten-Feedback zur Versorgung (Patientenbewertung)
  • Stärkung eigener Kompetenzen durch E-Mail-Empfang von Statistiken zur veranlassten Versorgung pro Monat (veranlasste und gelieferte Versorgung)
  • Beförderung von Projekten der Versorgungsforschung (Kenntnisgewinn; Unterstützung von Versorgungsinnovation)

5.3. Nutzen für Versorger Für Versorger
der Medikamentenversorgung entstehen erhebliche Zeit- und Effizienzgewinne, die bei der Datenbeschaffung liegen. Weiterhin entstehen verschiedene Vorteile im Qualitätsmanagement und der Stärkung von Differenzierungsmerkmalen. Für Versorger, die am Versorgungsmanagement teilnehmen, entsteht der folgende Nutzen:

  • Zeit- und Effizienzgewinn sowie Qualitätssteigerung in der Versorgung durch strukturierte Informationen zu Diagnosen, spezifischen Versorgungszielen und ärztlichen Indikationen der Versorgung
  • Zeit- und Effizienzgewinn in der Abwicklung der Versorgung durch digitale Bereitstellung patienten- und versorgungsrelevanter Daten einschließlich Logistikdaten
  • Qualitätssteigerung in der Versorgung durch digitale Bereitstellung patienten- und versorgungsrelevanter Daten über besondere Anwendungsbedingungen
  • Qualitätssteigerung in der Versorgung durch digitale Bereitstellung patienten- und versorgungsrelevanter Daten über besondere Beratungsumstände
  • Zeit- und Effizienzgewinn sowie Qualitätssteigerung durch digitale Unterstützung der Zusammenarbeit des Versorgers mit Angehörigen anderer Heilberufe
  • Qualitätskontrolle durch strukturierte Patientenbewertungen (Zufriedenheitsbefragung zu Leistungen des Versorgers; Benchmarking mit anderen Versorgern)
  • Risikoreduzierung von unwirtschaftlicher Fehlversorgung (durch Einblick in bereits bestehende und geplante Versorgungen beim selbigen Patienten)
  • Stärkung des Anbieterprofils und der eigenen Spezialisierung (durch Patienten-Bewertungen sowie zahlenmäßige Anzeige bisheriger Versorgungen auf dem APVP)
  • Teilnahme an Projekten der Versorgungsforschung (Reputationsgewinn; Optimierung von Versorgungsprozessen)

5.4. Gesamtgesellschaftlicher Nutzen
Die Gesamtperspektive beschreibt den Nutzen des Versorgungsmanagements, der über die Perspektive einer spezifischen Teilnehmergruppe (Patienten, Ärzte, Versorger) hinausgeht. Im Mittelpunkt steht die Unterstützung und Entlastung von Patienten mit schweren und chronischen Erkrankungen durch eine innovative Dienstleistungsarchitektur sowie der Effizienzgewinn von Versorgungsprozessen durch die Digitalisierung. Aus einer übergeordneten Perspektive wird durch das digital-unterstützte Versorgungsmanagement der folgende Nutzen generiert:

  • Entlastung von Patienten und deren Angehörigen bei komplexen, seltenen und chronischen Erkrankungen
  • Stärkung von Patienten-Empowerment durch Patienten-Assessments und koordinative Leistungen im Auftrag des Patienten
  • Stärkung von Spezialisierungs- und Differenzierungsprozessen der nicht-ärztlichen Leistungserbringung (neurologisch-spezialisierte oder sub-spezialisierte Therapiezentren, Sanitätshäuser und Apotheken)
  • Effizienzgewinn für alle Akteure der komplexen Versorgung durch koordinative Dienstleistung und Internetplattform (einmalige Erhebung patienten- und versorgungsbezogener Daten, aber mehrseitige Nutzung derselben Daten)
  • Effizienzgewinn durch digitalen Wandel in Versorgungsprozessen (digitale Unterstützung des Daten- und Dokumentenmanagements)
  • Erfassung von „Routinedaten“ zum Zwecke der Versorgungsoptimierung und Versorgungsforschung (kostenträger- und leistungserbringerübergreifende Daten)

6. Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit
Die Internetplattform APVP wird durch die APST administriert, während die patientenbezogenen Daten in einer geschützten Datenbank gespeichert werden. Die APST gewährleistet, dass die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt werden. Zu diesem Zweck besteht eine Kooperation zwischen der APST und der Charité – Universitätsmedizin Berlin. Die Charité hat das Hosting der personenbezogenen Daten übernommen. Die Speicherung der Daten erfolgt in der Datensicherheitsarchitektur der Charité. Im strikten Unterschied zu jeglichen Formen von offenen Internetanwendungen ist das APVP streng vertraulich und nur für autorisierte Nutzer zugelassen. Der Patient hat ausdrücklich in die Nutzung seiner Daten zum Zwecke seiner ambulanten Versorgung eingewilligt. Die APST arbeitet ausschließlich mit medizinischen Partnern und Versorgungspartnern zusammen, die einer Nutzung der Patientendaten zum Zwecke der Versorgungsforschung und einer strikte Einhaltung des Datenschutzes zugestimmt haben. Die Bedingungen des Datenschutzes werden in einer gesonderten Erklärung zum Datenschutz geregelt. Die Einwilligung in den Datenschutz durch Versorgungspartner ist eine Voraussetzung für die Nutzung der Internetplattform APVP.

7. Unentgeltliche Bereitstellung und Finanzierung Für Patienten und ihre Angehörigen werden die Dienstleistungen und die Software der APVP unentgeltilch bereitgestellt, da sich die Erhebung von Gebühren aus psychosozialen Gründen verbietet. Die Leistungen der APST werden für Patienten aus den Gebühren der Versorgungspartner sowie aus anderen Erlösformen finanziert (Drittmittelfinanzierung der APST).

Die Leistungen der APST werden auch den medizinischen Partnern kostenlos zur Verfügung gestellt, da für diese Partner ein zusätzlicher Aufwand ohne entsprechenden wirtschaftlichen Vorteil festzustellen ist. Die Patienten und medizinische Partner tragen zur Finanzierung des AP-Konzeptes bei, indem sie der Erhebung und Nutzung von Daten der Versorgungsforschung (auf Basis einer informierten Einwilligung) zustimmen, die wissenschaftlich und wirtschaftlich von der APST verwertet werden (Drittmittelprojekte der APST). Für Versorgungspartner ist die Inanspruchnahme der Dienstleistungen des Versorgungsmanagements sowie die Nutzung der Software APVP kostenpflichtig. Insgesamt folgt die Finanzierung des AP-Konzeptes dem „Shared-Value-Konzept“, in dem die Erlöse der APST (durch Gebühren der Versorgungspartner und Drittmittelfinanzierung) für die Schaffung eines gesellschaftlichen Mehrwertes (unentgeltliche Bereitstellung für Patienten) genutzt werden.