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Ist das Kreislaufsystem bei der ALS betroffen?

Die ALS betrifft in erster Linie das motorische Nervensystem und bleibt ohne Beteiligung der Herzmuskulatur und des Gefäßsystems. Die Muskulatur innerhalb der Arterien und Venen ist nach heutigem Kenntnisstand nicht betroffen.

Trotz dieser grundsätzlichen Aussparung der Herz- und Gefäßmuskulatur kann es im Verlauf der ALS dennoch zu einer Beteiligung des Kreislaufsystems kommen. Die Beteiligung wird für wenige Patienten beschrieben, die bereits sehr lange, zumeist über mehrere Jahre, erkrankt und mit einer Langzeitbeatmung versorgt sind. Bei Patienten, die mit einer invasiven Beatmung behandelt sind und eine Lebenszeitverlängerung jenseits des »natürlichen Krankheitsverlaufes« erfahren haben, sind Kreislaufregulationsstörungen beschrieben worden. Diese machen sich in »Blutdruckkrisen« bemerkbar, in denen der Blutdruck ohne erkennbare äußere Faktoren (insbesondere ohne körperliche Belastung z. B. im Rahmen von Physiotherapie) ansteigen oder abfallen kann.

Die Blutdruckregulationsstörung ist, wie Herzrhythmusstörungen, auf eine Beteiligung des autonomen Nervensystems zurückzuführen. Das autonome Nervensystem ist für die Regulation der Herz- und Kreislauftätigkeit sowie verschiedener Funktionen des Magen- und Darmsystems und anderer innerer Organe verantwortlich. Entgegen der ursprünglichen Annahme, dass die ALS auf das motorische Nervensystem beschränkt sei, entstehen zunehmend Erkenntnisse, dass im fortgeschrittenen Verlauf der ALS auch das autonome Nervensystem betroffen sein kann. Bei Patienten mit einer Langzeitbeatmung (zumeist mit invasiver Beatmung) kann die Kreislaufregulationsstörung eine lebensbegrenzende Symptomatik darstellen.

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