Ist die Zurüstung eines Elektroantriebs zum Faltrollstuhl bei der ALS sinnvoll?
Ein Elektroantrieb für Rollstühle stellt eine Zurüstung eines Faltrollstuhls dar, wenn die Armkraft des Patienten nicht ausreichend ist, die Räder des Rollstuhls selbständig anzutreiben.
Bei der ALS ist die Aufrüstung eines Faltrollstuhls mit Elektroantrieb nur im Ausnahmefall sinnvoll. Bei beginnenden Einschränkungen der Hände und Arme sollte ein vollwertiger Elektrorollstuhl versorgt werden. In der Versorgungspraxis ist zu beobachten, dass verschiedentlich Krankenkassen zu einer Aufrüstung von Faltrollstühlen durch einen Elektroantrieb raten. Aus neurologischer Perspektive ist dieses Vorgehen nicht sinnvoll und sollte vermieden werden.
Ein Faltrollstuhl mit zugerüstetem Elektroantrieb bringt wesentliche Merkmale eines Elektrorollstuhls nicht mit: die Verstellbarkeit der elektrischen Rückenlehne sowie eine Hub-, Liege- oder sogar Stehfunktion. Weiterhin ist die Anpassbarkeit der Armlehnen und der Rumpfstabilisierung nicht gegeben. Möglichkeiten einer Sondersteuerung und der Verbindung mit einem Kommunikationssystem sind begrenzt oder unmöglich. Insgesamt ist ein Elektroantrieb für Faltrollstühle mit »Skepsis« zu betrachten und nur im Ausnahmefall sinnvoll.



