Welche Besonderheiten bestehen bei der Verordnung von cannabishaltigen Medikamenten bei der ALS?
Vor erstmaliger Anwendung ist die Kostenübernahme bei der Krankenkasse zu beantragen. Der Beantragungsprozess für cannabishaltige Medikamente beginnt mit der ärztlichen Verordnung. Ein Arzt oder eine Ärztin muss die medizinische Indikation stellen. Vor der ersten Verordnung muss jedoch die Krankenkasse die Kostenübernahme genehmigen. An dieser Stelle besteht ein Unterschied zu anderen Medikamenten, die grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig sind. Zur Genehmigung von Medikamenten mit Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) wird ein Antrag eingereicht, der eine ausführliche Begründung für die Therapie enthält.
Die Krankenkasse hat in der Regel drei bis fünf Wochen Zeit, den Antrag zu prüfen. In bestimmten Fällen kann eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) erforderlich sein. Nach der Prüfung wird der Antrag entweder genehmigt oder abgelehnt. Die Abgabe von THC-haltigen Medikamenten erfolgt ausschließlich über Apotheken, unterliegt strengen Kontrollen und muss sorgfältig dokumentiert werden.



